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Einkommensteuerreform 2027: Kabinett beschließt Entwurf für höheren Grundfreibetrag und mehr Kindergeld

Kurz erklärt

  • Status: Kabinettsbeschluss vom 02.09.2026 – ein Gesetzentwurf, noch kein geltendes Recht.
  • Grundfreibetrag soll von 12.348 € (2026) auf 12.564 € (2027) und 12.900 € (2028) steigen.
  • Kindergeld soll von 259 € (2026) auf 267 € (2027) und 272 € (2028) pro Kind und Monat steigen.
  • Kinderfreibetrag soll von 9.756 € (2026) auf 10.056 € (2027) und 10.236 € (2028) steigen.
  • Genanntes Entlastungsvolumen: rund 10 Milliarden Euro pro Jahr.
  • Nächste Schritte: zunächst Bundesrat, dann Bundestag – noch kein fester Zeitplan bekannt.
Ein Paar sitzt am Küchentisch und prüft gemeinsam eine Gehaltsabrechnung sowie Notizen zu Freibetrag, Kindern und Entlastung, als Symbolbild für die geplante Einkommensteuerreform 2027
Symbolbild, KI-generiert

Was das Kabinett beschlossen hat

Am 2. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen, wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Bundesregierung mitteilten. Vorausgegangen war ein Referentenentwurf des BMF vom 18. August 2026. Wichtig für die Einordnung: Ein Kabinettsbeschluss ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung – er ist noch kein geltendes Recht. Als Nächstes befasst sich der Bundesrat mit dem Entwurf, anschließend der Bundestag; ein verbindlicher Zeitplan für die parlamentarischen Beratungen lag zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch nicht vor. Die Regelungen sollen nach den Plänen der Bundesregierung ab 2027 greifen und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten – vorbehaltlich der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Grundfreibetrag und Steuertarif im Detail

Der Grundfreibetrag – das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt – liegt 2026 bei 12.348 Euro. Laut Entwurf soll er auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und weiter auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen. Zusätzlich soll der Steuertarif im Einkommensbereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro leicht abgeflacht werden – die Steuerlast soll in diesem Bereich damit langsamer ansteigen als bisher. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der automatisch von Löhnen und Gehältern abgezogen wird, soll auf 1.430 Euro steigen.

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Kindergeld und Kinderfreibetrag

Für Familien sieht der Entwurf eine Erhöhung des Kindergelds von aktuell 259 Euro auf 267 Euro monatlich im Jahr 2027 und weiter auf 272 Euro im Jahr 2028 vor. Der Kinderfreibetrag, der im Rahmen der steuerlichen Günstigerprüfung anstelle des Kindergelds greifen kann, soll parallel von 9.756 Euro (2026) auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028) steigen – jeweils der gemeinsame Freibetrag beider Elternteile. Das Finanzamt prüft automatisch, welche der beiden Varianten für die jeweilige Familie günstiger ist.

Eltern und ihr Kind sitzen am Tisch, das Kind steckt eine Münze in ein Sparschwein, im Vordergrund ein Blatt mit der Aufschrift Einkommensteuerreform 2027, Grundfreibetrag, Kindergeld, als Symbolbild für die geplante Entlastung von Familien
Symbolbild, KI-generiert

Gegenfinanzierung: Änderungen beim Spitzensteuersatz

Nach Angaben des BMF soll die Reform unter anderem durch eine Veränderung des sogenannten Reichensteuersatzes gegenfinanziert werden. Aktuell greift der Steuersatz von 45 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro. Laut Entwurf soll dieser Satz künftig bereits ab 250.000 Euro gelten; zusätzlich ist eine neue Stufe von 47 % ab 280.000 Euro vorgesehen. Auch diese Werte sind Teil desselben Gesetzentwurfs und stehen unter demselben Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung wie Grundfreibetrag und Kindergeld.

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Was noch fehlt, bevor daraus geltendes Recht wird

Ein Kabinettsbeschluss ist nur ein Zwischenschritt im Gesetzgebungsverfahren. Bevor die genannten Beträge tatsächlich gelten, müssen sowohl der Bundesrat als auch der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen; dabei sind inhaltliche Änderungen an einzelnen Werten oder am Zeitplan möglich. Erst mit der Verkündung des final beschlossenen Gesetzes stehen die Beträge endgültig fest.

Was Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt schon einordnen können

Auch wenn die genannten Beträge noch nicht endgültig sind, geben sie bereits jetzt eine Orientierung für die eigene Finanzplanung – etwa bei der Frage, wie viel Netto-Spielraum ab 2027 zusätzlich zur Verfügung stehen könnte. Verbindliche Aussagen zur eigenen Steuerlast lassen sich daraus jedoch erst nach dem endgültigen Gesetzesbeschluss ableiten. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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Ausblick

Kluge Finanz wird berichten, sobald Bundesrat und Bundestag über den Entwurf beraten beziehungsweise entschieden haben.

Quellen

Finanz-News stellen keine individuelle Finanz- oder Anlageberatung dar. Grundlage sind nachvollziehbare, möglichst offizielle Quellen; relevante Aussagen werden vor Veröffentlichung geprüft. Mehr zur Arbeitsweise von Kluge Finanz gibt es in der Methodik.