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Fake-Inkasso: Verbraucherzentralen warnen vor gefälschten Forderungsschreiben

Kurz erklärt

  • Verbraucherzentralen pflegen eine bundesweite Schwarzliste zu gefälschten Inkasso- und Anwaltsschreiben.
  • Betrüger nutzen dafür erfundene oder missbrauchte reale Firmen- und Kanzleinamen.
  • Ein ausländisches Empfängerkonto ist ein Warnsignal – aber kein Beweis: Auch deutsche Konten werden missbraucht.
  • Wichtigste Empfehlung: nicht zahlen, keinen Kontakt aufnehmen, Schwarzliste prüfen.

Wer einen unerwarteten Brief von einer Inkassofirma oder Anwaltskanzlei erhält, gerät schnell unter Druck. Genau das machen sich Betrüger zunutze: Verbraucherzentralen warnen aktuell erneut vor gefälschten Forderungsschreiben, die mit erfundenen oder missbrauchten Namen seriös wirken sollen. Eine laufend aktualisierte Schwarzliste soll helfen, solche Schreiben zu erkennen.

Aufgerissener Briefumschlag mit einem Mahnschreiben als Symbolbild für gefälschte Inkasso-Forderungen
Symbolbild, KI-generiert

Was aktuell passiert

Die Verbraucherzentralen in Deutschland pflegen unter dem Namen „Schwarzliste Inkasso" eine fortlaufend aktualisierte Übersicht über Firmennamen und Bankverbindungen, die in gefälschten Inkasso- oder Anwaltsschreiben verwendet wurden. Verantwortlich für die Liste ist die Verbraucherzentrale Brandenburg; die Inhalte werden zusätzlich über die bundesweite Dachverbandsseite verbraucherzentrale.de für das gesamte Netzwerk der Verbraucherzentralen bereitgestellt. Beide Quellen tragen mit Stand 26. August 2026 aktuelle Einträge.

So funktioniert die Betrugsmasche

Betroffene erhalten Schreiben, die den Anschein einer echten Inkassofirma oder Rechtsanwaltskanzlei erwecken sollen – teils mit erfundenen, teils mit missbrauchten realen Namen. Wie unterschiedlich die Maschen ausfallen können, zeigt ein in der Schwarzliste dokumentierter Einzelfall: Dort wurde unter anderem ein gefälschter Mahnbescheid per E-Mail verschickt. Gemeinsames Ziel ist stets, Betroffene unter Druck zu einer schnellen Zahlung zu bewegen.

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Diese Fälle stehen aktuell auf der Schwarzliste

Die Schwarzliste der Verbraucherzentralen umfasst mit Stand 26. August 2026 mehrere Hundert Einträge. Zu den aktuell gelisteten Beispielen, Stand 26.08.2026, gehören unter anderem:

  • die „Rechtsanwaltskanzlei Schreiber" (München)
  • die „Bavaria Inkasso GmbH" (München)
  • die „Kanzlei Fabian Brauch & Kollegen" (Düsseldorf)
  • die „Jedermann Inkasso GmbH", die laut Verbraucherzentrale eine Forderung von über 4.000 Euro im Zusammenhang mit einer angeblichen Teilnahme an der Lotterie „Euromillion" geltend macht
  • die „ASTRA EU Inkasso GmbH"

Auf die Wiedergabe der in der Schwarzliste genannten Bankverbindungen verzichtet Kluge Finanz bewusst. Wer prüfen möchte, ob eine erhaltene Kontoverbindung bereits als betrügerisch bekannt ist, findet die vollständige, durchsuchbare Liste direkt bei den Verbraucherzentralen (siehe Quellen).

Wichtig: Diese Beispiele sind eine Momentaufnahme und keine abschließende Aufzählung. Die Liste wird laufend ergänzt, einzelne Namen und Konten können sich ändern.

Warnsignale erkennen

Symbolbild für Warnsignale bei zweifelhaften Zahlungsaufforderungen
Symbolbild, KI-generiert

Ein Hinweis auf ein unseriöses Schreiben ist laut Verbraucherzentrale, wenn zur Überweisung auf ein ausländisches Konto aufgefordert wird. Das ist jedoch kein zuverlässiges Ausschlusskriterium in die andere Richtung: Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind auch gefälschte Schreiben im Umlauf, bei denen ein deutsches Konto angegeben wird. Ein deutsches Konto ist also für sich genommen kein Beweis dafür, dass eine Forderung echt ist.

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Was Betroffene tun können

Die Verbraucherzentrale rät: keinen Kontakt zum Absender aufnehmen und nicht zahlen. Wer bereits eine Einzugsermächtigung erteilt hat, sollte diese widerrufen. Besteht der Verdacht auf Betrug, empfiehlt sich eine Strafanzeige. Zusätzlich lässt sich über die Suchfunktion der Schwarzliste direkt bei den Verbraucherzentralen prüfen, ob eine erhaltene Firma oder Kontoverbindung bereits als betrügerisch bekannt ist.

Warum die Schwarzliste nur eine Momentaufnahme ist

Weder ein genauer Beginn dieser Betrugswelle noch eine bundesweite Gesamtschadenssumme oder Opferzahl sind offiziell beziffert. Die Schwarzliste ist ausdrücklich als laufend aktualisierte Sammlung angelegt, nicht als abschließende Liste aller im Umlauf befindlichen Fälschungen. Verbraucher sollten deshalb auch bei Firmen- oder Kontonamen, die dort noch nicht auftauchen, wachsam bleiben – und nicht automatisch jede Forderung mit ausländischer IBAN als Betrug einstufen, ebenso wenig wie automatisch jede Forderung mit deutscher IBAN als echt.

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Einordnung von Kluge Finanz

Für Kluge Finanz zählt hier vor allem die praktische Konsequenz: Bei unerwarteten Zahlungsaufforderungen lohnt sich ein Blick auf die Schwarzliste der Verbraucherzentralen, bevor überwiesen wird. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung; bei Unsicherheit hilft die Verbraucherzentrale vor Ort weiter.

Quellen

Finanz-News stellen keine individuelle Finanz- oder Anlageberatung dar. Grundlage sind nachvollziehbare, möglichst offizielle Quellen; relevante Aussagen werden vor Veröffentlichung geprüft. Mehr zur Arbeitsweise von Kluge Finanz gibt es in der Methodik.