Alle Finanz-News Finanz-News · Gesetze & Regulierung

Zuckersteuer in Planung: Was hinter der möglichen Abgabe auf Softdrinks steckt

Kurz erklärt

  • 2028: Eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ist als Regierungsplanung bereits im Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verankert.
  • Zu dieser Basis-Variante sind bislang keine konkreten Abgabesätze bekannt.
  • 2027: Ein weitergehender, medial bekannt gewordener Vorschlag des Bundesfinanzministeriums nennt konkrete Sätze von 0,26 bis 0,38 Euro je Liter.
  • Dieser weitergehende Vorschlag ist nicht beschlossen und zwischen den Ministerien umstritten.

Ob Cola, Limonade oder Eistee: Getränke mit zugesetztem Zucker könnten in den kommenden Jahren teurer werden. Hintergrund ist eine geplante Abgabe, die zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen soll. Aktuell kursieren dazu allerdings zwei unterschiedliche Vorhaben mit unterschiedlichem politischem Stand – wer beide vermischt, überschätzt schnell, was tatsächlich schon feststeht.

Getränkeflaschen neben einem Kassenbon und Zuckerwürfeln als Symbolbild für eine mögliche Abgabe auf zuckerhaltige Getränke
Symbolbild, KI-generiert

Was tatsächlich geplant ist

Ausgangspunkt ist der Bericht der sogenannten Finanzkommission Gesundheit vom 30. März 2026, die der Bundesregierung 66 Empfehlungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt hat – darunter auch eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Die Bundesregierung hat diesen Ansatz im Rahmen des Kabinettsbeschlusses zum Bundeshaushalt am 29. April 2026 aufgegriffen und im Entwurf zum sogenannten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verankert. Bestätigt ist das durch eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag.

Wichtig für die Einordnung: Dieser Gesetzentwurf ist bislang nicht vom Bundestag beschlossen worden. Er befindet sich auf der Ebene der Regierungsplanung.

Was für 2028 bereits in der Regierungsplanung steht

Für die im Gesetzentwurf verankerte Basis-Variante nennt die Bundesregierung als Zieljahr 2028. Aus der Antwort auf die parlamentarische Anfrage geht hervor, dass mit der Abgabe zusätzliche Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von rund 450 Millionen Euro pro Jahr erzielt werden sollen.

Zu welchem konkreten Satz die Abgabe erhoben werden soll und welche Getränke im Detail erfasst wären, geht aus der bislang verfügbaren Primärquelle nicht hervor. Diese Details sind für die Basis-Variante schlicht noch nicht öffentlich bekannt.

Anzeige

Was hinter dem weitergehenden 2027-Vorschlag steckt

Parallel zu dieser Regierungsplanung ist im August 2026 ein deutlich weiterreichender Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium bekannt geworden. Berichten zufolge sieht ein internes Eckpunktepapier von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor, die Abgabe bereits 2027 einzuführen – also ein Jahr früher als in der bisherigen Regierungsplanung – und dabei einen breiteren Kreis an Getränken zu erfassen.

Wichtig: Dieses Papier wurde nicht offiziell veröffentlicht, sondern ist durch Presseberichterstattung bekannt geworden. Es handelt sich weder um einen Kabinettsbeschluss noch um einen Referentenentwurf. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich dem Vernehmen nach gegen die weitreichenden Pläne ausgesprochen, sodass zwischen den zuständigen Ressorts noch keine Einigkeit besteht.

Welche Getränke betroffen sein könnten

Regal mit verschiedenen Getränkeflaschen und -dosen im Supermarkt
Symbolbild, KI-generiert

Nach dem berichteten Eckpunktepapier würde die Abgabe ab einem Zuckergehalt von 4,5 Gramm pro 100 Milliliter greifen und wäre gestaffelt: 0,26 Euro je Liter bei 4,5 bis 7 Gramm Zucker pro 100 Milliliter, 0,32 Euro je Liter bei mehr als 7 bis 10 Gramm und 0,38 Euro je Liter bei mehr als 10 Gramm.

Neben klassischen Limonaden und Colagetränken sollen laut Berichten auch Eistees, Fruchtsaftgetränke aus Fruchtsaftkonzentrat, Haferdrinks sowie alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein erfasst werden – ebenso Getränke mit Süßungsmitteln statt Zucker. Reiner Fruchtsaft, reine Milch sowie alkoholische Getränke sollen ausgenommen bleiben. Auch diese Angaben stammen aus dem noch nicht offiziell veröffentlichten Eckpunktepapier und sind entsprechend nicht als feststehend zu verstehen.

Werden Getränke dadurch teurer?

Ob und in welcher Höhe eine solche Abgabe tatsächlich bei den Verbraucherpreisen ankommt, lässt sich derzeit nicht seriös beziffern. Die genannten Sätze von 0,26 bis 0,38 Euro je Liter betreffen zunächst die Abgabe selbst – wie stark Hersteller und Handel diese an Endkunden weitergeben, hängt von der jeweiligen Preisstrategie sowie der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung ab und ist nicht pauschal vorherzusagen.

Kluge Finanz verzichtet deshalb bewusst auf eine eigene Modellrechnung zu möglichen Preisaufschlägen pro Flasche oder Dose, da dafür derzeit keine belastbare Grundlage besteht.

Anzeige

Wann Verbraucher etwas davon merken könnten

Ein frühester möglicher Zeitpunkt hängt davon ab, welche der beiden Varianten – oder eine Mischung daraus – am Ende tatsächlich Gesetz wird. Setzt sich die im Gesetzentwurf verankerte Basis-Variante durch, wäre laut aktueller Regierungsplanung 2028 der Zielzeitpunkt. Sollte sich der weitergehende Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium durchsetzen, wäre theoretisch bereits 2027 ein Start möglich. Beides ist bislang jedoch nicht beschlossen – ein Bundestagsbeschluss und ein reguläres Gesetzgebungsverfahren stehen noch aus.

Was noch offen ist

Mehrere zentrale Fragen sind aktuell ungeklärt: Welcher Abgabesatz am Ende für die im Gesetzentwurf verankerte Basis-Variante gelten soll, ist ebenso offen wie die Frage, ob sich der weitergehende 2027-Vorschlag des Bundesfinanzministeriums gegen den Widerstand des Landwirtschaftsministeriums durchsetzt. Auch der endgültige Starttermin – 2027, 2028 oder ein späterer Zeitpunkt – steht noch nicht fest, ebenso wenig wie der genaue Kreis der erfassten Getränke in der finalen Gesetzesfassung.

Anzeige

Einordnung von Kluge Finanz

Für Kluge Finanz ist an dieser Stelle vor allem die saubere Trennung wichtig: Eine Regierungsplanung mit Zieljahr 2028 ist etwas anderes als ein ressortinternes, medial bekannt gewordenes Papier mit Zieljahr 2027 – auch wenn beide Vorhaben unter dem Schlagwort „Zuckersteuer" diskutiert werden. Sobald sich der politische Prozess weiterentwickelt, etwa durch einen offiziellen Referentenentwurf oder eine Bundestagsentscheidung, wird Kluge Finanz erneut darüber berichten.

Quellen

Hinweis: Die konkreten Sätze und der Starttermin 2027 stammen aus Medienberichten über ein internes Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums, nicht aus einem öffentlich abrufbaren offiziellen BMF-Dokument.

Finanz-News stellen keine individuelle Finanz- oder Anlageberatung dar. Grundlage sind nachvollziehbare, möglichst offizielle Quellen; relevante Aussagen werden vor Veröffentlichung geprüft. Mehr zur Arbeitsweise von Kluge Finanz gibt es in der Methodik.