Finanzwissen · Kreditkarten

Kreditkartenarten erklärt: Debit, Charge, Revolving und Prepaid

1. Warum „Kreditkarte" nicht immer dasselbe bedeutet

Im Alltag wird oft pauschal von „der Kreditkarte" gesprochen – dabei verbergen sich dahinter technisch und wirtschaftlich unterschiedliche Kartenarten. Ob eine Zahlung sofort vom Konto abgebucht wird, ob dafür ein eigener Kreditrahmen zur Verfügung steht und ob eine Teilzahlung mit Zinsen möglich ist, hängt vom jeweiligen Kartentyp ab. Dieser Beitrag ordnet die vier wichtigsten Kartenarten – Debit, Charge, Revolving und Prepaid – systematisch ein und legt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf den Unterschied zwischen Charge- und Revolving-Kreditkarten.

Wenn du speziell den grundlegenden Unterschied zwischen Kreditkarte und Debitkarte verstehen möchtest, findest du dazu einen eigenen Beitrag: Kreditkarte vs. Debitkarte – was ist der Unterschied?

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2. Die vier Kartenarten auf einen Blick

Die folgende Übersicht vergleicht die vier Kartenarten anhand zentraler Merkmale. Konkrete Zinssätze, Gebühren oder Kreditrahmen unterscheiden sich je nach Anbieter und werden hier bewusst nicht beziffert.

Debitkarte

Belastung
Sofort oder zeitnah vom Konto
Kreditrahmen
In der Regel kein eigener Kartenkredit
Monatsabrechnung
Entfällt – laufende Belastung
Teilzahlung möglich?
Nein
Zinsrisiko
Kein kartenspezifisches Zinsrisiko
Guthaben erforderlich?
Ja, laufende Kontodeckung

Charge-Kreditkarte

Belastung
Gesammelt, zeitversetzt
Kreditrahmen
Ja, vereinbarter Verfügungsrahmen
Monatsabrechnung
Vollständig zu einem festen Termin
Teilzahlung möglich?
Planmäßig nicht vorgesehen
Zinsrisiko
In der Regel keine Sollzinsen bis zum Zahlungstermin
Guthaben erforderlich?
Deckung zum Abrechnungstermin nötig

Revolving-Kreditkarte

Belastung
Gesammelt, zeitversetzt
Kreditrahmen
Ja, vereinbarter Verfügungsrahmen
Monatsabrechnung
Teilzahlung statt vollständiger Begleichung möglich
Teilzahlung möglich?
Ja, oft sogar voreingestellt
Zinsrisiko
Sollzinsen auf den offenen Restbetrag
Guthaben erforderlich?
Nein, aber Rückzahlungsfähigkeit entscheidend

Prepaid-Karte

Belastung
Aus vorhandenem Guthaben
Kreditrahmen
Kein klassischer Kreditrahmen
Monatsabrechnung
Entfällt
Teilzahlung möglich?
Nicht relevant
Zinsrisiko
Kein Zinsrisiko, da kein Kredit gewährt wird
Guthaben erforderlich?
Ja, zwingend vor der Nutzung

3. Debitkarte: Zahlungen gehen direkt vom Konto ab

Bei einer Debitkarte belastet die Bank laut BaFin das verbundene Konto sofort. In der Praxis kann zwischen Zahlung und tatsächlicher Kontobuchung eine kurze technische Verzögerung liegen, ein eigener, losgelöster Kartenkredit entsteht dabei aber grundsätzlich nicht. Wie viel gezahlt oder abgehoben werden kann, richtet sich nach dem verfügbaren Kontoguthaben. In Deutschland ist die girocard die verbreitetste Debitkarte; daneben gibt es auch international nutzbare Debitkarten der großen Kartenorganisationen, die nach demselben Grundprinzip der zeitnahen Kontobelastung funktionieren.

4. Charge-Kreditkarte: einmal im Monat wird abgerechnet

Bei einer Charge-Kreditkarte – von der BaFin auch als „unechte Kreditkarte" bezeichnet – werden Kartenumsätze gesammelt und zu einem festgelegten Termin gebündelt abgerechnet. Bis zu diesem Zahlungstermin entsteht dem Karteninhaber laut BaFin faktisch ein zinsfreier, kurzfristiger Kredit: Sollzinsen fallen bis zum vereinbarten Zahlungstermin nicht an. Der offene Gesamtbetrag muss dann planmäßig auf einmal beglichen werden – eine dauerhafte Teilzahlung ist bei diesem Kartentyp nicht vorgesehen. Innerhalb des vereinbarten Verfügungsrahmens kann die Karte bis zur nächsten Abrechnung genutzt werden.

5. Revolving-Kreditkarte: Teilzahlung mit Zinsen möglich

Bei einer echten bzw. revolvierenden Kreditkarte muss der offene Rechnungsbetrag laut BaFin nicht zwingend vollständig beglichen werden. Stattdessen kann der Kartenumsatz in Raten zurückgezahlt werden – oft als feste Rate oder als Prozentsatz des offenen Betrags. Auf den nicht sofort zurückgezahlten Restbetrag können Sollzinsen anfallen. Solche Karten bieten damit laut BaFin neben der reinen Zahlfunktion zusätzlich eine Finanzierung der Umsätze.

Diese Teilzahlungsfunktion kann teuer werden: Laut BaFin können Zinssätze auf den offenen Restbetrag zwischen 15 und mehr als 20 Prozent liegen. Wird über viele Monate immer nur ein kleiner Teilbetrag beglichen, addieren sich die einzelnen Beträge und die dazu entstehenden Zinsen zu einer spürbaren Gesamtbelastung. Besonders wichtig ist dabei eine Warnung der BaFin: Ist bei einer Karte eine Teilzahlungsoption vorhanden, ist diese häufig standardmäßig voreingestellt. Wer diese Einstellung nicht aktiv ändert, zahlt die Rechnung automatisch in kleinen Raten zurück, statt den Gesamtbetrag einmalig und zinsfrei zu begleichen. Das bedeutet nicht, dass eine Teilzahlungsfunktion grundsätzlich vermieden werden sollte – wer sie bewusst und mit Blick auf die Kosten einsetzt, kann sie gezielt nutzen. Entscheidend ist, die eigene Karteneinstellung zu kennen und die Kosten einer Teilzahlung realistisch einzuschätzen.

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6. Prepaid-Karte: erst aufladen, dann ausgeben

Eine Prepaid-Karte funktioniert nach dem Guthabenprinzip: Bevor mit der Karte gezahlt oder Geld abgehoben werden kann, muss sie zunächst aufgeladen werden, etwa per Überweisung oder Kartenzahlung. Ausgegeben werden kann dabei ausschließlich das vorher eingezahlte Guthaben – ein klassischer Kreditrahmen wie bei Charge- oder Revolving-Karten entsteht nicht. Technisch basieren manche Prepaid-Karten auf sogenanntem E-Geld, das die Deutsche Bundesbank als elektronisch gespeicherten monetären Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten definiert. Ob und in welchem Umfang eine konkrete Prepaid-Karte an bestimmten Akzeptanzstellen einsetzbar ist, kann je nach Anbieter und Karte unterschiedlich geregelt sein.

7. Was passiert bei Hotel oder Mietwagen?

Bei Mietwagen und teils auch bei Hotels wird häufig eine Kaution hinterlegt oder ein Betrag vorübergehend auf der Karte reserviert, um mögliche Schäden oder Zusatzkosten abzusichern. Ob das mit der jeweils vorhandenen Karte funktioniert, hängt von den Bedingungen des Anbieters, der benötigten Kaution bzw. Deckung und der Kartenart ab.

Für Mietwagen in Deutschland gilt laut ADAC Autovermietung: Zur Anmietung wird eine EC- beziehungsweise Kreditkarte benötigt, die auf den Namen des Hauptfahrers ausgestellt ist. Nicht für alle Fahrzeugkategorien kann die Kaution per EC-Karte hinterlegt werden – manche Fahrzeuggruppen setzen ausdrücklich eine Kreditkarte voraus. Im Ausland akzeptieren die meisten Autovermieter laut derselben Quelle für die Kaution ausschließlich eine auf den Mieternamen ausgestellte Kreditkarte. Eine pauschale Aussage, dass Debit- oder Prepaid-Karten grundsätzlich nicht funktionieren, lässt sich daraus nicht ableiten – es kommt auf den Einzelfall, das Land und die gebuchte Fahrzeugkategorie an. Vor einer Buchung lohnt sich deshalb ein Blick in die konkreten Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

8. Welche Kartenart passt zu welchem Nutzungsverhalten?

Welche Kartenart im Einzelfall passt, hängt vom persönlichen Nutzungsverhalten und den eigenen Prioritäten ab. Kluge Finanz gibt hier keine individuelle Finanzberatung, sondern ordnet die grundsätzlichen Eigenschaften ein:

Debit: geeignet für alle, die eine unmittelbare Kostenkontrolle über den Kontostand bevorzugen, da Zahlungen zeitnah abgebucht werden.

Charge: geeignet für alle, die Kartenumsätze sammeln und einmal im Monat vollständig begleichen möchten, ohne eine laufende Teilzahlung zu nutzen.

Revolving: relevant für alle, die eine Teilzahlungsoption bewusst einsetzen und dabei die möglichen Zinsen und Kosten im Blick behalten.

Prepaid: geeignet für alle, die ausschließlich auf Guthabenbasis zahlen möchten, etwa zur bewussten Ausgabenbegrenzung.

9. Worauf sollte man unabhängig von der Kartenart achten?

Unabhängig davon, welche Kartenart genutzt wird, lohnt sich ein Blick auf folgende Punkte:

  • Jahres- oder Monatsgebühr der Karte
  • Fremdwährungs- beziehungsweise Auslandseinsatzentgelt
  • Gebühren für Bargeldabhebungen
  • Sollzins bei Teilzahlungs- bzw. Revolving-Funktion
  • Konkrete Teilzahlungsbedingungen und ob eine Teilzahlung voreingestellt ist
  • Kartenakzeptanz beim jeweiligen Zahlungsanlass
  • Versicherungsleistungen nur nach tatsächlichem, im Vertrag ausgewiesenem Leistungsumfang bewerten
  • Bedingungen für Kautionen bei Mietwagen oder Hotels vorab prüfen

10. Fazit

Debit, Charge, Revolving und Prepaid unterscheiden sich vor allem darin, wann eine Zahlung abgerechnet wird, ob ein eigener Kreditrahmen zur Verfügung steht und ob eine Teilzahlung mit Zinsen möglich ist. Besonders bei Revolving-Karten lohnt sich ein bewusster Blick auf die Teilzahlungseinstellung und die damit verbundenen Zinskosten. Eine pauschal „beste" Kartenart gibt es nicht – welche Karte passt, hängt vom eigenen Zahlungsverhalten und den Bedingungen des jeweiligen Anbieters ab. Eine redaktionelle Übersicht konkreter Kreditkarten findest du unter klugefinanz.de/kreditkarten.

Quellen

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Finanz-, Kredit- oder Rechtsberatung dar.

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