1. Was kostet eine Kreditkarte wirklich?
Eine Kreditkarte wird im Vergleich häufig vor allem anhand der Jahresgebühr bewertet – „0 € Jahresgebühr" klingt zunächst nach einer kostenlosen Karte. Tatsächlich ist die Jahresgebühr aber nur eine von mehreren möglichen Kostenarten. Je nach Nutzung können zusätzlich Gebühren für Bargeldabhebungen, ein Fremdwährungsentgelt bei Zahlungen außerhalb des Euroraums oder – bei Karten mit Teilzahlungsfunktion – Sollzinsen entstehen. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Kostenarten ein und zeigt, worauf es beim Vergleich ankommt. Wer sich zunächst für die grundsätzlichen Unterschiede zwischen den Kartenarten interessiert, findet dazu einen eigenen Beitrag: Kreditkartenarten erklärt: Debit, Charge, Revolving und Prepaid.
2. Jahresgebühr bzw. Kartenpreis
Die Jahresgebühr – teils auch als Kartenpreis oder monatliches Entgelt ausgewiesen – ist die Gebühr, die für das Bereitstellen der Karte selbst anfällt. Laut BaFin zahlen Karteninhaber „meist eine monatliche oder jährliche Gebühr an die ausgebende Bank". Bei Premium-Varianten mit Zusatzleistungen wie Reiseversicherungen fallen die jährlichen Gebühren laut BaFin entsprechend höher aus. Manche Anbieter verzichten ganz oder teilweise auf eine Jahresgebühr, teils dauerhaft, teils an Bedingungen geknüpft, etwa an einen Mindestumsatz oder ein verbundenes Girokonto. Wie hoch die Jahresgebühr im Einzelfall ausfällt und ob sie an Bedingungen geknüpft ist, unterscheidet sich je nach Anbieter und Kartenprodukt.
3. Kosten beim Bezahlen: kein Zusatzentgelt durch den Händler
Beim eigentlichen Bezahlvorgang mit der Karte gilt in der EU eine klare Regel: Händler und Banken dürfen laut der EU-Verbraucherinformation „Your Europe" für die Nutzung einer Kredit- oder Bankkarte keine Zusatzentgelte – auch „Surcharging" genannt – berechnen. Diese Regel gilt für Einkäufe im Heimatland ebenso wie in anderen EU-Ländern, sowohl im Geschäft als auch online. In Deutschland ist dieses Verbot zusätzlich gesetzlich verankert: Nach § 270a BGB ist eine Vereinbarung, durch die eine zahlungspflichtige Person ein Entgelt für die Nutzung einer Zahlungskarte entrichten muss, unwirksam. Ausgenommen sind nach § 270a BGB Zahlungskartensysteme, die nicht unter Kapitel II der einschlägigen EU-Verordnung fallen. Das eigentliche Bezahlen mit einer regulären Verbraucher-Kredit- oder Debitkarte ist damit im Regelfall ohne separates Zusatzentgelt durch den Händler möglich – unabhängig davon bleiben aber die Kosten bestehen, die der eigene Kartenanbieter selbst berechnet (siehe folgende Abschnitte).
4. Bargeldabhebung: Gebühren der eigenen Bank und der Automatenbetreiber
Bei Bargeldabhebungen mit der Kreditkarte können laut BaFin gleich zwei unabhängige Gebühren anfallen: eine von der eigenen, kartenausgebenden Bank und zusätzlich eine vom Betreiber des jeweiligen Geldautomaten. In Deutschland verlangen ausgebende Banken laut BaFin „oft Gebühren fürs Geldabheben mit der Kreditkarte", die „beträchtlich sein" können. Unabhängig davon kann auch außerhalb des eigenen Bankennetzes der Automatenbetreiber ein eigenes Entgelt erheben. Wie hoch diese Entgelte ausfallen und ob sie als fester Betrag oder als Prozentsatz des abgehobenen Betrags berechnet werden, hängt vom jeweiligen Kartenanbieter und dem genutzten Automaten ab.
5. Fremdwährungsentgelt: Kosten außerhalb des Euroraums
Wird mit der Karte in einer anderen Währung als Euro gezahlt oder Bargeld abgehoben, kann der Kartenaussteller laut „Your Europe" „für die Nutzung Ihrer Karte in einem anderen Land" Umtauschgebühren berechnen – auch als Fremdwährungs- oder Auslandseinsatzentgelt bezeichnet. Auch die BaFin weist darauf hin, dass außerhalb des Euroraums „Kosten durch Wechselkurse oder die Umrechnung in die Landeswährung anfallen" können. Kartenaussteller und beteiligte Zahlungsdienstleister müssen laut „Your Europe" vor Abschluss der Zahlung über die Höhe solcher Umrechnungsgebühren informieren. Wie hoch das Fremdwährungsentgelt im Einzelfall ausfällt, unterscheidet sich je nach Anbieter und Kartenprodukt deutlich und wird hier bewusst nicht pauschal beziffert.
6. Dynamic Currency Conversion: Warum „Abrechnung in Euro" vor Ort meist teurer ist
An vielen Kassen oder Geldautomaten im Ausland wird die Möglichkeit angeboten, den Betrag direkt in Euro statt in der Landeswährung abzurechnen – bekannt als Dynamic Currency Conversion (DCC). Die BaFin warnt in einem eigenen Abschnitt ausdrücklich vor dieser „Kostenfalle Sofortumrechnung in Euro": Angebote mit einem angeblich „festen" oder „garantierten" Kurs enthielten häufig „einen erheblichen Kursaufschlag zu ihren Gunsten". Die Empfehlung der BaFin ist eindeutig: „In aller Regel ist es für Sie günstiger, auf die Sofortumrechnung zu verzichten" und stattdessen in der jeweiligen Landeswährung zu zahlen bzw. abzuheben – die Umrechnung übernimmt dann die eigene kartenausgebende Bank zu deren Konditionen. Wer im Ausland zahlt oder abhebt, sollte sich laut BaFin insbesondere bei Abhebungen Zeit nehmen, „um die Angaben in der Automatenanzeige und eventuelle Gebührenhinweise genau zu lesen", bevor eine Auswahl bestätigt wird.
7. Teilzahlung und Sollzinsen bei Revolving-Kreditkarten
Bei Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion (Revolving-Karten) muss der offene Rechnungsbetrag nicht auf einmal beglichen werden – stattdessen kann er in Raten zurückgezahlt werden. Für den jeweils offenen Restbetrag können dabei Sollzinsen anfallen. Laut BaFin können diese Zinssätze „zwischen 15 und mehr als 20 Prozent" betragen. Besonders relevant: Ist bei einer Karte eine Teilzahlungsoption vorhanden, ist sie laut BaFin „oft voreingestellt" – wer diese Einstellung nicht aktiv ändert, zahlt die Rechnung automatisch in kleinen Raten zurück, statt den Gesamtbetrag einmalig und zinsfrei zu begleichen. Bei einer Revolving-Karte können die tatsächlichen Kosten der Teilzahlung damit über die Zeit deutlich stärker ins Gewicht fallen als die Jahresgebühr. Mehr zum grundsätzlichen Unterschied zwischen den Abrechnungsmodellen erklärt der Beitrag Kreditkarte vs. Debitkarte – was ist der Unterschied?
8. Auch bei „0 € Jahresgebühr" können andere Kosten entstehen
„0 € Jahresgebühr" bedeutet ausschließlich, dass für die Jahresgebühr selbst kein Entgelt anfällt – mehr nicht. Alle übrigen Kostenarten bestehen unabhängig davon weiter und werden von der Jahresgebühr nicht abgedeckt.
Diese Kostenarten können auch bei „0 € Jahresgebühr" bestehen bleiben:
- Gebühren für Bargeldabhebungen, durch die eigene Bank und/oder den Automatenbetreiber
- Fremdwährungsentgelt bei Zahlungen oder Abhebungen außerhalb des Euroraums
- Kursaufschläge bei Dynamic Currency Conversion, sofern diese Option genutzt wird
- Sollzinsen bei Nutzung einer Teilzahlungsfunktion
Eine Karte ohne Jahresgebühr ist deshalb nicht automatisch die insgesamt günstigste Wahl – entscheidend ist immer die Kombination aus allen tatsächlich genutzten Kartenfunktionen.
9. Besonderheiten bei der Nutzung im Ausland: kurz zusammengefasst
Im Ausland können mehrere der genannten Kostenarten gleichzeitig relevant werden: ein mögliches Fremdwährungsentgelt des eigenen Kartenausstellers, eine mögliche zusätzliche Gebühr des Geldautomatenbetreibers bei Bargeldabhebungen sowie ein möglicher Kursaufschlag, falls eine Sofortumrechnung in Euro (DCC) gewählt wird. Diese Kostenarten sind voneinander unabhängig und können sich addieren. Innerhalb der EU gilt zusätzlich: Für Kartenzahlungen in Euro darf die eigene Bank laut „Your Europe" nicht mehr berechnen als für eine entsprechende inländische Zahlung. Bei Zahlungen in einer anderen EU-Währung als Euro kann trotzdem ein Umrechnungsentgelt anfallen, über das vorab informiert werden muss.
10. Checkliste: Welche Gebühren vor Vertragsabschluss vergleichen?
Vor der Wahl einer Kreditkarte lohnt sich ein Blick auf mindestens folgende Punkte:
- Höhe der Jahresgebühr und eventuelle Bedingungen dafür
- Gebühren für Bargeldabhebungen im Inland
- Gebühren für Bargeldabhebungen im Ausland
- Fremdwährungs- bzw. Auslandseinsatzentgelt
- Sollzinssatz einer eventuell vorhandenen Teilzahlungsfunktion
- ob eine Teilzahlungsfunktion voreingestellt ist
- konkrete, aktuelle Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters, da sich einzelne Kostenarten im Zeitverlauf ändern können
11. Fazit
Kreditkartengebühren bestehen aus mehreren, voneinander unabhängigen Kostenarten: Jahresgebühr, Gebühren für Bargeldabhebungen, Fremdwährungsentgelt, mögliche Kursaufschläge bei Dynamic Currency Conversion sowie Sollzinsen bei Teilzahlung. „0 € Jahresgebühr" bedeutet ausschließlich, dass für die Jahresgebühr selbst kein Entgelt anfällt – alle anderen Kostenarten können unabhängig davon bestehen bleiben. Wer die eigenen Nutzungsgewohnheiten kennt – etwa wie oft im Ausland gezahlt oder abgehoben wird und ob eine Teilzahlungsfunktion genutzt werden soll – kann die tatsächlichen Kosten einer Karte realistischer einschätzen als anhand der Jahresgebühr allein. Eine redaktionelle Übersicht konkreter Kreditkarten findest du unter klugefinanz.de/kreditkarten.
Quellen
- BaFin – Zahlungskarten
- BaFin – Bezahlen und Geld abheben im Ausland
- BaFin – Kreditkarten als Schuldenfalle
- Your Europe (Europäische Kommission) – Zahlungen, Überweisungen und Schecks in der EU
- Bürgerliches Gesetzbuch – § 270a BGB, Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel
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