Finanzwissen · Kredite

Sollzins vs. effektiver Jahreszins – wo liegt der Unterschied?

1. Kurze Einleitung

Beim Vergleich von Krediten tauchen meist zwei Prozentzahlen auf: der Sollzins und der effektive Jahreszins. Beide beschreiben unterschiedliche Dinge. Der Sollzins beschreibt die reine Verzinsung des Darlehens. Der effektive Jahreszins berücksichtigt zusätzlich die gesetzlich einzubeziehenden Kosten und die vorgeschriebene Berechnungsmethode. Dieser Beitrag erklärt den Unterschied und worauf es bei einem Kreditvergleich ankommt.

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2. Was ist der Sollzins?

Der Sollzins ist der Zinssatz, der für die Überlassung der geliehenen Summe berechnet wird. Er beschreibt die reine Verzinsung des Darlehens, unabhängig von weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit dem Kredit entstehen können.

3. Gebundener und veränderlicher Sollzins

Nach § 489 BGB wird zwischen einem gebundenen und einem veränderlichen Sollzinssatz unterschieden. Ein Sollzinssatz ist gebunden, wenn für die gesamte Vertragslaufzeit ein Sollzinssatz oder mehrere Sollzinssätze als feste Prozentzahl vereinbart sind. Ist keine Zinsbindung für die gesamte Laufzeit vereinbart, gilt der Sollzinssatz nur für die Zeiträume als gebunden, für die er als feste Prozentzahl bestimmt ist – in diesem Fall handelt es sich um einen veränderlichen Sollzinssatz, den das Kreditinstitut an die Marktzinsentwicklung anpassen kann.

Auch das ordentliche Kündigungsrecht unterscheidet sich: Bei gebundenem Zinssatz ist eine Kündigung nur zu bestimmten Zeitpunkten möglich, bei veränderlichem Zinssatz kann grundsätzlich jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

4. Was ist der effektive Jahreszins?

Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Verbraucherdarlehen anbietet, muss nach § 16 der Preisangabenverordnung (PAngV) die Gesamtkosten des Darlehens als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags angeben und als effektiven Jahreszins bezeichnen. Die Berechnung erfolgt nach einer gesetzlich vorgeschriebenen, für alle Anbieter einheitlichen mathematischen Formel.

Der Sollzins beschreibt die reine Verzinsung des Darlehens. Der effektive Jahreszins berücksichtigt zusätzlich die gesetzlich einzubeziehenden Kosten und die vorgeschriebene Berechnungsmethode.

5. Welche Kosten berücksichtigt der effektive Jahreszins?

In die Berechnung des effektiven Jahreszinses fließen grundsätzlich ein: der Sollzins, Vermittlungskosten und erforderliche Kontoführungsgebühren. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zählen zudem Kosten der Immobilienbewertung dazu, sofern diese für die Darlehensgewährung erforderlich ist. Auch eine Restschuldversicherung wird einbezogen, wenn der Kreditgeber deren Abschluss zur Bedingung der Kreditvergabe macht.

6. Welche Kosten können außerhalb des effektiven Jahreszinses liegen?

Nicht in die Berechnung einbezogen werden unter anderem freiwillig abgeschlossene Zusatzversicherungen wie eine freiwillige Restschuldversicherung, Verzugszinsen bei Zahlungsausfall sowie Notarkosten. Auch der effektive Jahreszins bildet also nicht zwingend jede denkbare Ausgabe rund um einen Kredit ab. Vertragsbedingungen und optionale Zusatzleistungen sollten deshalb zusätzlich geprüft werden. Wann eine Restschuldversicherung in die Gesamtkosten einfließt und wann nicht, erklärt ausführlich der Beitrag Restschuldversicherung: Wann sie sinnvoll ist – und wann sie nur teuer ist.

7. Warum ist der effektive Jahreszins für Vergleiche wichtiger als der reine Sollzins?

Der Sollzins zeigt allein die reine Verzinsung – zusätzliche Kosten bleiben unberücksichtigt. Der effektive Jahreszins bezieht dagegen die gesetzlich vorgeschriebenen Kostenbestandteile ein und wird nach einer einheitlichen Methode berechnet. Dadurch eignet er sich grundsätzlich besser als der reine Sollzins, um verschiedene Kreditangebote miteinander zu vergleichen.

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8. Wann lassen sich Kreditangebote sinnvoll vergleichen?

Ein Vergleich anhand des effektiven Jahreszinses ist nur aussagekräftig, wenn die grundlegenden Rahmenbedingungen der verglichenen Angebote übereinstimmen – unter anderem Kreditbetrag, Laufzeit, Zinsbindung und Rückzahlungsmodalitäten. Unterscheiden sich diese Parameter deutlich, lässt sich der effektive Jahreszins nicht ohne Weiteres als alleiniger Vergleichsmaßstab heranziehen.

9. Was bedeutet die Zwei-Drittel-Regel bei Kreditwerbung?

Wer für Verbraucherdarlehen mit Zinssätzen wirbt, muss nach § 17 PAngV unter anderem den Nettodarlehensbetrag, den Sollzinssatz und den effektiven Jahreszins klar, eindeutig und auffallend angeben – ergänzt um ein Beispiel. Nach der sogenannten Zwei-Drittel-Regel muss der Werbende dabei von einem effektiven Jahreszins ausgehen, von dem er erwarten darf, dass mindestens zwei Drittel der aufgrund der Werbung zustande kommenden Verträge zu diesem oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins abgeschlossen werden.

Diese Regel ist eine Vorschrift für die Kreditwerbung. Sie bedeutet nicht, dass der beworbene Zinssatz jedem einzelnen Kunden garantiert wird – die tatsächlichen Konditionen hängen unter anderem von der individuellen Bonität ab und können abweichen. Auch vorvertraglich gilt eine ähnliche Erläuterungspflicht: Nach § 491a BGB in Verbindung mit Art. 247 § 3 EGBGB muss der Kreditgeber Gesamtbetrag und effektiven Jahreszins anhand eines repräsentativen Beispiels erläutern, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird.

10. Häufige Irrtümer

„Sollzins und effektiver Jahreszins sind dasselbe."
Falsch. Der Sollzins beschreibt die reine Verzinsung des Darlehens, der effektive Jahreszins berücksichtigt zusätzlich die gesetzlich einzubeziehenden Kosten und die vorgeschriebene Berechnungsmethode.

„Der effektive Jahreszins ist immer höher als der Sollzins."
Zu pauschal. Beide Werte beschreiben unterschiedliche Dinge; eine allgemeine Regel dazu, ob der effektive Jahreszins stets höher ausfällt, lässt sich daraus nicht ableiten.

„Im effektiven Jahreszins sind sämtliche denkbaren Kosten enthalten."
Zu pauschal. Freiwillige Zusatzleistungen, Verzugszinsen oder Notarkosten zählen beispielsweise nicht dazu.

„Mit dem effektiven Jahreszins kann ich jeden Kredit direkt miteinander vergleichen."
Nur unter bestimmten Voraussetzungen richtig. Ein sinnvoller Vergleich setzt unter anderem vergleichbaren Kreditbetrag, Laufzeit, Zinsbindung und Rückzahlungsmodalitäten voraus.

„0 % Sollzins bedeutet automatisch einen komplett kostenlosen Kredit."
Zu pauschal. 0 % Sollzins bedeutet nicht automatisch, dass rund um Finanzierung oder Kauf keinerlei weitere Kosten entstehen können.

11. Fazit

Sollzins und effektiver Jahreszins beschreiben unterschiedliche Dinge: Der Sollzins beschreibt die reine Verzinsung des Darlehens, der effektive Jahreszins berücksichtigt zusätzlich die gesetzlich einzubeziehenden Kosten und die vorgeschriebene Berechnungsmethode. Für einen Kreditvergleich ist der effektive Jahreszins in der Regel die aussagekräftigere Kennzahl – vorausgesetzt, die verglichenen Angebote sind in ihren grundlegenden Rahmenbedingungen vergleichbar. Da auch der effektive Jahreszins nicht zwingend jede denkbare Kostenart abbildet, lohnt sich zusätzlich ein Blick in die individuellen Vertragsbedingungen.

12. Quellen

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Finanz-, Kredit- oder Rechtsberatung dar.

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