1. Kurze Einleitung
Kaum ein Begriff aus dem Finanzalltag ist so bekannt und gleichzeitig so unscharf wie „die SCHUFA". Wer einen Mietvertrag, ein Girokonto oder einen Kredit abschließen möchte, kommt fast zwangsläufig mit ihr in Berührung – meist in Form eines einzelnen Zahlenwerts, des Scores. Was dieser Wert bedeutet, welche Daten dahinterstehen und welche Rechte Verbraucherinnen und Verbraucher dabei haben, bleibt jedoch oft unklar. Dieser Beitrag ordnet die zentralen Begriffe, erklärt die Funktionsweise anhand öffentlicher Quellen und fasst die wichtigsten rechtlichen Entwicklungen zusammen.
2. Was ist die SCHUFA?
Die SCHUFA Holding AG ist eine private Wirtschaftsauskunftei. Sie verarbeitet bonitätsrelevante Daten zu Millionen Personen in Deutschland und stellt Unternehmen – etwa Banken, Telekommunikationsanbietern oder Onlinehändlern – auf Anfrage Informationen zur Zahlungsfähigkeit bereit, einschließlich eines berechneten Scores. Sie trifft dabei selbst keine Vertragsentscheidung; ob ein Kredit, ein Konto oder ein Handyvertrag zustande kommt, entscheidet das anfragende Unternehmen.
3. Bonitätsauskunft, Datenkopie und Score – drei verschiedene Dinge
Diese Begriffe werden häufig durcheinandergeworfen, meinen aber Unterschiedliches. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist die vollständige, kostenlose Auskunft über sämtliche bei der SCHUFA gespeicherten Daten, einschließlich der in den letzten zwölf Monaten übermittelten Scores und anfragenden Unternehmen. Die SCHUFA-BonitätsAuskunft beziehungsweise der SCHUFA-BonitätsCheck ist dagegen ein kostenpflichtiges Produkt für die Weitergabe an Dritte, etwa an Vermieter. Der Score selbst ist nur eine einzelne Kennzahl innerhalb dieser Auskünfte, kein eigenständiges Dokument. Ergänzend bietet die SCHUFA seit 2026 mit dem SCHUFA-Account einen kostenlosen digitalen Dateneinblick an, der laut SCHUFA noch nicht denselben Umfang wie die klassische Datenkopie abdeckt.
4. Welche Daten die SCHUFA nutzt – und welche nicht
Nach eigenen Angaben verarbeitet die SCHUFA unter anderem Informationen zu laufenden Krediten, Girokonten und Kreditkarten, zu gemeldeten Zahlungsstörungen sowie zu Informationen aus Schuldnerverzeichnis und Insolvenzbekanntmachungen. Ausdrücklich nicht gespeichert werden laut SCHUFA die Staatsangehörigkeit, besonders sensible Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO wie ethnische Herkunft oder religiöse und politische Einstellungen, Daten aus sozialen Netzwerken sowie Einkommen und Kontostände. Der Wohnort spielt nach SCHUFA-Angaben in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle ebenfalls keine Rolle: Nur wenn zu einer Person praktisch keine Daten vorliegen, berechnet die SCHUFA auf Wunsch einzelner Unternehmen ausnahmsweise einen sogenannten Regioscore auf Basis anonymisierter Nachbarschaftscluster – nach eigenen Angaben bei rund 0,3 Prozent aller Scores.
5. Wie ein Score grundsätzlich entsteht
Scoring ist im Kern ein mathematisch-statistisches Verfahren: Aus vergangenen Zahlungserfahrungen vieler Personen wird eine Wahrscheinlichkeit für künftiges Zahlungsverhalten abgeleitet. Bei früheren Scoring-Modellen waren Kriterien und Gewichtung nicht vollständig öffentlich nachvollziehbar. Für den seit März 2026 verfügbaren neuen SCHUFA-Score veröffentlicht die SCHUFA dagegen zwölf Kriterien samt Punktwerten – darunter das Vorliegen von Zahlungsstörungen, das Alter des ältesten Bankvertrags und der ältesten Kreditkarte, die Wohndauer an der aktuellen Adresse sowie die Zahl der Anfragen der letzten zwölf Monate –, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher ihren angezeigten Wert selbst nachvollziehen können. Diese Kriterien beruhen überwiegend auf langfristigem Verhalten – kurzfristige Maßnahmen zur „Optimierung" des eigenen Scores lassen sich daraus nicht ableiten.
6. Der neue SCHUFA-Score und der Übergang vom Basisscore
Der neue Score ersetzt schrittweise den seit 2006 bestehenden Basisscore, der bislang nur Verbrauchern selbst zur Orientierung diente, sowie sechs bisherige Branchenscores für Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Telekommunikation, Handel sowie Versandhandel und E-Commerce. Neu daran: Verbraucher und Unternehmen sehen künftig denselben Wert. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist er bereits über den kostenlosen SCHUFA-Account einsehbar; der Rollout bei den Vertragspartnern läuft laut SCHUFA noch, sodass vorübergehend beide Systeme parallel bestehen können.
7. Welche Bedeutung hat der Score für Kreditentscheidungen?
Banken sind gesetzlich verpflichtet, die Kreditwürdigkeit einer antragstellenden Person umfassend zu prüfen. Der SCHUFA-Score ist dabei ein Baustein unter mehreren – daneben fließen etwa das frei verfügbare Haushaltseinkommen oder die individuelle Ausgabensituation ein. Ein niedriger Score bedeutet daher nicht automatisch die Ablehnung eines Kredits, ein hoher Score keine garantierte Zusage. Wie sich Bonität grundsätzlich auf angebotene Kreditkonditionen auswirken kann, ordnet der Beitrag Sollzins vs. effektiver Jahreszins ergänzend ein.
8. Automatisierte Entscheidungen: Art. 22 DSGVO und das EuGH-Urteil
Art. 22 Abs. 1 DSGVO verbietet grundsätzlich Entscheidungen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhen und rechtliche oder ähnlich erhebliche Wirkung entfalten – vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen. Der Europäische Gerichtshof entschied am 7. Dezember 2023 (C-634/21), dass die automatisierte Erstellung eines SCHUFA-Scores bereits eine solche „automatisierte Entscheidung im Einzelfall" darstellen kann. Entscheidend ist dabei nicht der Score als solcher, sondern ob das anfragende Unternehmen ihm bei seiner Vertragsentscheidung eine maßgebliche Rolle beimisst. Damit ist nicht jeder SCHUFA-Score pauschal unzulässig; es kommt auf die konkrete Verwendung im jeweiligen Unternehmen an. Ob das deutsche Recht dafür eine zulässige Ausnahme enthält, hatte anschließend das vorlegende Verwaltungsgericht Wiesbaden zu klären. Ergänzend präzisierte der EuGH am 27. Februar 2025 (C-203/22), dass Betroffene Anspruch auf eine präzise und verständliche Erläuterung der bei einer automatisierten Bonitätsbewertung angewandten Verfahren haben – ein Verweis auf ein Geschäftsgeheimnis allein genügt dafür nicht.
9. Rechte der Betroffenen
Verbraucherinnen und Verbrauchern stehen gegenüber der SCHUFA die allgemeinen Betroffenenrechte der DSGVO zu: Auskunft (Art. 15), Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16), Löschung nicht mehr erforderlicher Daten (Art. 17) sowie Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18). Bei einer automatisierten Entscheidung nach Art. 22 DSGVO kommt zusätzlich das Recht auf menschliches Eingreifen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung hinzu.
10. Die kostenlose Datenkopie beantragen
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist grundsätzlich kostenlos und unterliegt keiner gesetzlichen Beschränkung auf einen Antrag pro Jahr. Bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Wiederholungsanträgen kann die SCHUFA allerdings nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO ein angemessenes Entgelt verlangen oder die Bearbeitung ablehnen. Beantragen lässt sich die Datenkopie postalisch oder – nach Identifizierung etwa per Online-Ausweisfunktion oder PIN-Brief – über den digitalen SCHUFA-Account.
11. Speicherfristen: erledigte Zahlungsstörungen und Restschuldbefreiung
Für erledigte, also inzwischen beglichene Zahlungsstörungen gilt keine allgemeine gesetzliche Löschfrist, sondern die von den Datenschutzaufsichtsbehörden genehmigten Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien: Grundsätzlich werden solche Daten 36 Monate gespeichert, verkürzt auf 18 Monate, wenn die Forderung innerhalb von 100 Tagen ausgeglichen wurde und keine weiteren Negativdaten hinzukommen. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Praxis am 18. Dezember 2025 (I ZR 97/25). Davon zu unterscheiden ist die Speicherung einer erteilten Restschuldbefreiung: Der EuGH entschied 2023, dass private Auskunfteien solche aus dem öffentlichen Insolvenzregister übernommenen Informationen nicht länger speichern dürfen als das Register selbst – in Deutschland also sechs Monate. Beide Fristen betreffen unterschiedliche Sachverhalte und dürfen nicht gleichgesetzt werden.
12. Negative Bonität, Kredite und das Basiskonto
Ein niedriger Score oder eine bestehende Zahlungsstörung erschwert häufig den Zugang zu Krediten oder Kreditkarten, da Unternehmen das Ausfallrisiko höher einschätzen. Beim gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto gilt jedoch eine andere Regel: Eine schlechte Bonität allein ist kein zulässiger Ablehnungsgrund, wie der Beitrag Basiskonto: Wer Anspruch auf ein Girokonto hat erklärt. Zu unterscheiden ist der SCHUFA-Score natürlicher Personen zudem vom unternehmerischen Rating bei Firmenkrediten, das auf Geschäftszahlen basiert; mehr dazu im Beitrag Firmenkredit und Unternehmensfinanzierung.
13. Häufige Missverständnisse
„Die SCHUFA entscheidet über meinen Kredit."
Falsch. Sie liefert Informationen und Scores, die Vertragsentscheidung trifft das anfragende Unternehmen.
„Ein SCHUFA-Score ist grundsätzlich unzulässig."
Zu pauschal. Entscheidend ist laut EuGH, ob der Score bei der Entscheidung eines Unternehmens eine maßgebliche Rolle spielt.
„Eine kostenlose Datenkopie gibt es nur einmal im Jahr."
Falsch. Eine gesetzliche Jahresbegrenzung besteht nicht; nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Wiederholungsanträgen kann Art. 12 Abs. 5 DSGVO greifen.
„Mit dem richtigen Trick lässt sich der Score schnell verbessern."
Irreführend. Die Kriterien beruhen überwiegend auf langfristigem Verhalten, nicht auf kurzfristig steuerbaren Maßnahmen.
„Bei schlechter Bonität besteht kein Anspruch auf ein Konto."
Falsch. Der gesetzliche Anspruch auf ein Basiskonto besteht unabhängig von der Bonität.
14. Fazit
Score, Bonitätsauskunft und Datenkopie beschreiben unterschiedliche Dinge, werden im Alltag aber häufig vermischt. Der seit März 2026 verfügbare neue SCHUFA-Score macht die Berechnung erstmals öffentlich nachvollziehbar, während der Rollout bei den Unternehmen noch andauert. Abgesichert wird das Verfahren durch die Betroffenenrechte der DSGVO sowie durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu automatisierten Entscheidungen – wobei stets die konkrete Verwendung des Scores durch das jeweilige Unternehmen entscheidend ist, nicht der Score als solcher. Wie Kluge Finanz bei solchen Themen recherchiert und Quellen einordnet, beschreibt die Methodik von Kluge Finanz.
Quellen
- EUR-Lex – Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Volltext
- Gerichtshof der EU – Pressemitteilung Nr. 186/23 zu C-634/21 u. a. (SCHUFA Holding, Scoring/Restschuldbefreiung)
- Gerichtshof der EU – Pressemitteilung Nr. 22/25 zu C-203/22 (Erläuterung der Logik automatisierter Entscheidungen)
- Bundesgerichtshof – Pressemitteilung Nr. 233/2025 (I ZR 97/25, Speicherung von Zahlungsstörungen)
- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – Neue Verhaltensregeln: SCHUFA speichert ausgeglichene Forderungen nur noch 18 Monate
- § 31 BDSG – Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften
- SCHUFA Holding AG – SCHUFA setzt bei neuem Score auf völlige Transparenz
- SCHUFA Holding AG – Neuer SCHUFA-Score: Diese zwölf Kriterien entscheiden über die Bonität
- SCHUFA Holding AG – Neuer SCHUFA-Account: Die 10 wichtigsten Fragen
- SCHUFA Holding AG – Geoscoring: Hat der Wohnort Einfluss auf die Bonität?
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